Korrekt abrechnen mit UROVISION
Ihr Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen.
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Wir helfen Ihnen, den Abrechnungsprozess mit Krankenkassen sicher und effizient zu gestalten – mit klaren Vorgaben und Tipps zur Vermeidung häufiger Fehler.
Die Abrechnung erfolgt auf Stückbasis, daher ist eine exakte Mengenangabe erforderlich.
Wichtige Angaben:
Ein vollständiges Rezept reduziert Abrechnungsprobleme und Rückfragen.
Nach Ablauf des Versorgungszeitraums muss ein Folgerezept eingereicht werden.
Sollten für einen Patienten unterschiedliche Artikel an verschiedene Adressen geliefert werden (z. B. Katheter an Arzt, Beutel an Patient), empfehlen wir getrennte Rezepte.
Wichtige Info für uns: Bitte geben Sie an, wohin geliefert werden soll (Arzt? Pflegeheim? Patient?). Fehlende Angaben führen zu Verzögerungen.
Eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Bei langfristiger Versorgung muss das Rezept regelmäßig erneuert werden.
Versicherte müssen in der Regel eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten: 10 % des Rezeptwertes, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € pro Monat.
Befreiung möglich für chronisch Kranke oder bei hoher finanzieller Belastung.
Patienten können einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse stellen und den Nachweis jährlich beim Leistungserbringer vorlegen.
Direktabrechnung mit der Krankenkasse: Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit den Krankenkassen – das spart Zeit und Aufwand für medizinisches Fachpersonal.
Privatpatienten: erhalten die Rechnung direkt und reichen sie bei ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Ein Rezept ist 28 Tage nach Ausstellung gültig.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon – wir unterstützen Sie!